Big Schäuble is watching you!

Achtung, diesen Beitrag schrieb ich vor über 17 Jahren. Beachte, dass sich in der Zeit viel geändert haben kann und wird! Nicht alles lässt sich immer noch so anwenden, manches passt auch gar nicht mehr.

Nicht nur unser Big Schäuble dreht an der Freiheitsberaubungsschraube, auch andere Politiker der CSU stehen auf die totale Kontrolle.

Problembär Stoiber bestätigt das „seine“ Partei die Onlinedurchsuchungen bei Terrorverdächtigen und schweren Straftaten befürworten – am wichtigsten wäre die Bekämpfung des islamistischen Terrors.

Die Justizministerin von Bayern, Beate Merk, merkt nichts mehr! Die Berichterstattung über die geplanten Onlinedurchsuchungen und den Bundestrojaner sind angeblich von Panikmache gezeichnet. Sie spricht sich auch dafür aus, das die Onlinedurchsuchung, ausnahmsweise ohne richterliche Anordnung geschehen. Somit ist Tür und Tor für jeglichen Missbrauch gegeben. Es sollen zwar nur Schwerverbrecher, Terroristen und Pädophile damit ausspioniert werden – wenn ich aber keine richterliche Anordnung brauch, kann ich diesen Tatverdacht auf jeden projizieren und somit auch jeden ausspionieren. Auch Ghostbuster Terrorbuster Beckstein ist der Meinung das man so eine richterliche Anordnung auch nachträglich einholen kann.

Inzwischen gibt es einen Entwurf für eine Neuerung des BKA-Gesetzes. Dieses wurde dem Chaos-Computer-Club (CCC) anonym zugespielt.

Wenn das so weiter geht, sucht die Regierung nicht nur zwei Entwickler für den Bundestrojaner, sondern ehemalige KGB-Spione und Stasispitzel zum Aufbau einer neuen Organisation im Staat.

Dann ist es wieder soweit, dass jeder jeden denunziert. Der totale Überwachungsstaat wird kommen. Nicht heute, nicht morgen… aber in den nächsten paar Jahren – wenn nicht etwas passiert.

Achtung, diesen Beitrag schrieb ich vor über 17 Jahren. Beachte, dass sich in der Zeit viel geändert haben kann und wird! Nicht alles lässt sich immer noch so anwenden, manches passt auch gar nicht mehr.

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4 comments on “Big Schäuble is watching you!

  1. Bei der Merk hättest du evtl noch anmerken sollen dass die Durchsuchung nur bei Gefahr in Verzug geschehen soll, und dies muss erst bewiesen sein bevor die Durchsuchung gestartet wird, sicher wird der Willkür Spielraum gegeben aber nicht ganz so extrem wie in deiner Darstellung. Weiterer „unterschlagener“ Satzteil: „in begründeten Einzelfällen“.

  2. Also wenn ich sehe wie z.B. der Hackerparagraph durchgedrückt wurde, dann vertraue ich weder auf „Gefahr im Verzug“ noch auf „begründete Einzelfälle“.

    Leute die Ahnung von der Materie haben, werden einfach ihrer Mittel beraubt und der Staat zeigt gleich darauf, wie sicher unsere Daten in seinen Händen sind.

    Selbst bei der Bundeswehr werden Daten einfach so vernichtet. Normale Firmen würden sich um eine Wiederherstellung bemühen.
    Wird ein Backup angelegt, so wird die Konsistenz der Daten geprüft und nicht einfach drauf vertraut, das alles gut wird.

  3. Meine Frage ist eher welche Daten genau abgeprüft werden und wie diese weiterverwendet werden. Nehmen wir zum Beispiel an dass jemand Musik illegal gezogen wird, aber sonst nichts mit Terrorismus etc zu tun hat, werden die Daten mit der Musik an die Staatsanwaltschaft mit entsprechender Anzeige weitergeleitet?

  4. Oh wait. Yes, I have. I’m sorry, but I just don’t have it in me right now to type it all out again. Besides, it was just ramblings anyway. You didn’t want to hear me go on and on about this, right?

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